§ 95 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2026 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Fischamend und Göttelsbrunn-Arbesthal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Donauland“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am§ 95 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen. Jänner 1993 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Haslau-Maria Ellend sowie die von der Verbandsversammlung am 25. Mai 2007 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.

Stand vor dem 10.08.2026

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.08.2026
(1) Die von den Gemeinden Fischamend und Göttelsbrunn-Arbesthal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Donauland“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am§ 95 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen. Jänner 1993 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Haslau-Maria Ellend sowie die von der Verbandsversammlung am 25. Mai 2007 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.

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