§ 106 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.07.2023 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Grabern und Wullersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Gmoosbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am§ 106 NÖ 1 GVV seit 10.07.2023 weggefallen. Jänner 1994 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Guntersdorf und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 28. Februar 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 3) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Nappersdorf-Kammersdorf und die von der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3, § 6 Abs. 1 und Abs. 3 Z 6, § 7 Abs. 2 Z 2 und § 10 Abs. 3 lit.a und b) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.

Stand vor dem 10.07.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.07.2023
(1) Die von den Gemeinden Grabern und Wullersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Gmoosbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am§ 106 NÖ 1 GVV seit 10.07.2023 weggefallen. Jänner 1994 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Guntersdorf und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 28. Februar 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 3) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Nappersdorf-Kammersdorf und die von der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3, § 6 Abs. 1 und Abs. 3 Z 6, § 7 Abs. 2 Z 2 und § 10 Abs. 3 lit.a und b) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.

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