§ 143 NÖ 1 GVV Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2026 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Paudorf, Gedersdorf und Inzersdorf-Getzersdorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Furth bei Göttweig und die von der Verbandsversammlung am 27. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Paudorf, Gedersdorf und Inzersdorf-Getzersdorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Furth bei Göttweig und die von der Verbandsversammlung am 27. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Furth bei Göttweig und die von der Verbandsversammlung am 27. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Furth bei Göttweig, Gedersdorf, Inzersdorf-Getzersdorf und Paudorf, sowie von der Verbandsversammlung am 12. November 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Fladnitztal“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 01.04.2026

In Kraft vom 01.01.2015 bis 01.04.2026
(1) Die von den Gemeinden Paudorf, Gedersdorf und Inzersdorf-Getzersdorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Furth bei Göttweig und die von der Verbandsversammlung am 27. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Paudorf, Gedersdorf und Inzersdorf-Getzersdorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Furth bei Göttweig und die von der Verbandsversammlung am 27. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Furth bei Göttweig und die von der Verbandsversammlung am 27. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Furth bei Göttweig, Gedersdorf, Inzersdorf-Getzersdorf und Paudorf, sowie von der Verbandsversammlung am 12. November 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Fladnitztal“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

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