§ 147 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2026 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Gmünd, Schrems, Weitra, Brand-Nagelberg, Hoheneich und Kirchberg am Walde beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Bad Großpertholz, Großschönau und Waldenstein sowie die von der Verbandsversammlung am 3. November 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2, 10 Abs. 2 und 12 Abs. 1) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2012 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Moorbad Harbach sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2016 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinde St. Martin sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Oktober 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2017 wirksam.

(5) Der Beitritt der Gemeinden Großdietmanns und Unserfrau-Altweitra sowie die von der Verbandsversammlung am 21. Juli 2020 und am 23. Februar 2021 beschlossenen Änderungen der Satzung (§ 2 und § 12 Abs. 1 und 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2021 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Gmünd, Schrems, Weitra, Brand-Nagelberg, Hoheneich und Kirchberg am Walde beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinden Bad Großpertholz, Großschönau und Waldenstein sowie die von der Verbandsversammlung am 3. November 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2, 10 Abs. 2 und 12 Abs. 1) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2012 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Bad Großpertholz, Großschönau und Waldenstein sowie die von der Verbandsversammlung am 3. November 2011 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2, 10, Absatz 2 und 12 Absatz eins,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2012 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der Beitritt der Gemeinde Moorbad Harbach sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2016 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Moorbad Harbach sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2015 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2016 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Der Beitritt der Gemeinde St. Martin sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Oktober 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2017 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde St. Martin sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Oktober 2016 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2017 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Der Beitritt der Gemeinden Großdietmanns und Unserfrau-Altweitra sowie die von der Verbandsversammlung am 21. Juli 2020 und am 23. Februar 2021 beschlossenen Änderungen der Satzung (§ 2 und § 12 Abs. 1 und 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2021 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Großdietmanns und Unserfrau-Altweitra sowie die von der Verbandsversammlung am 21. Juli 2020 und am 23. Februar 2021 beschlossenen Änderungen der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 12, Absatz eins und 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2021 wirksam.
  6. (6)Absatz 6,Der Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Heidenreichstein“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 12. Mai 2025 und am 13. November 2025 beschlossene Neufassung der Satzung werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Bad Großpertholz, Brand-Nagelberg, Gmünd, Großdietmanns, Großschönau, Hoheneich, Kirchberg am Walde, Moorbad Harbach, Schrems, St. Martin, Unserfrau-Altweitra, Waldenstein und Weitra treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Amaliendorf-Aalfang, Eggern, Eisgarn, Haugschlag, Heidenreichstein, Litschau und Reingers hinzu.

Stand vor dem 01.04.2026

In Kraft vom 06.07.2021 bis 01.04.2026
(1) Die von den Gemeinden Gmünd, Schrems, Weitra, Brand-Nagelberg, Hoheneich und Kirchberg am Walde beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Bad Großpertholz, Großschönau und Waldenstein sowie die von der Verbandsversammlung am 3. November 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2, 10 Abs. 2 und 12 Abs. 1) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2012 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Moorbad Harbach sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2016 wirksam.

(4) Der Beitritt der Gemeinde St. Martin sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Oktober 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2017 wirksam.

(5) Der Beitritt der Gemeinden Großdietmanns und Unserfrau-Altweitra sowie die von der Verbandsversammlung am 21. Juli 2020 und am 23. Februar 2021 beschlossenen Änderungen der Satzung (§ 2 und § 12 Abs. 1 und 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2021 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Gmünd, Schrems, Weitra, Brand-Nagelberg, Hoheneich und Kirchberg am Walde beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinden Bad Großpertholz, Großschönau und Waldenstein sowie die von der Verbandsversammlung am 3. November 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2, 10 Abs. 2 und 12 Abs. 1) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2012 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Bad Großpertholz, Großschönau und Waldenstein sowie die von der Verbandsversammlung am 3. November 2011 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2, 10, Absatz 2 und 12 Absatz eins,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2012 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der Beitritt der Gemeinde Moorbad Harbach sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2016 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Moorbad Harbach sowie die von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2015 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2016 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Der Beitritt der Gemeinde St. Martin sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Oktober 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2017 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde St. Martin sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Oktober 2016 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2017 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Der Beitritt der Gemeinden Großdietmanns und Unserfrau-Altweitra sowie die von der Verbandsversammlung am 21. Juli 2020 und am 23. Februar 2021 beschlossenen Änderungen der Satzung (§ 2 und § 12 Abs. 1 und 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2021 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Großdietmanns und Unserfrau-Altweitra sowie die von der Verbandsversammlung am 21. Juli 2020 und am 23. Februar 2021 beschlossenen Änderungen der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 12, Absatz eins und 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2021 wirksam.
  6. (6)Absatz 6,Der Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Heidenreichstein“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 12. Mai 2025 und am 13. November 2025 beschlossene Neufassung der Satzung werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Bad Großpertholz, Brand-Nagelberg, Gmünd, Großdietmanns, Großschönau, Hoheneich, Kirchberg am Walde, Moorbad Harbach, Schrems, St. Martin, Unserfrau-Altweitra, Waldenstein und Weitra treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Amaliendorf-Aalfang, Eggern, Eisgarn, Haugschlag, Heidenreichstein, Litschau und Reingers hinzu.

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