§ 148 NÖ 1 GVV Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.06.2026 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Neidling, Karlstetten, Dunkelsteinerwald und Schönbühel-Aggsbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2001 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Neidling, Karlstetten, Dunkelsteinerwald und Schönbühel-Aggsbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2001 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Dunkelsteinerwald, Karlstetten, Neidling, und Schönbühel-Aggsbach, sowie von der Verbandsversammlung am 10. März 2026 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald“ auf den „Gemeindeverband der Musikschule Region Schallaburg“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 03.06.2026

In Kraft vom 01.01.2015 bis 03.06.2026
Die von den Gemeinden Neidling, Karlstetten, Dunkelsteinerwald und Schönbühel-Aggsbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2001 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Neidling, Karlstetten, Dunkelsteinerwald und Schönbühel-Aggsbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2001 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Dunkelsteinerwald, Karlstetten, Neidling, und Schönbühel-Aggsbach, sowie von der Verbandsversammlung am 10. März 2026 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Dunkelsteinerwald der Gemeinden Neidling, Karlstetten, Schönbühel-Aggsbach und Dunkelsteinerwald“ auf den „Gemeindeverband der Musikschule Region Schallaburg“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

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