§ 151 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Südheide

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2026 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Ebergassing, Maria-Lanzendorf und Zwölfaxing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen Ebergassing – Maria-Lanzendorf – Zwölfaxing” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Lanzendorf und die von der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs. 1, § 9 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2004 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2005 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 6 Abs. 1 und 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Ebergassing, Maria-Lanzendorf und Zwölfaxing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen Ebergassing – Maria-Lanzendorf – Zwölfaxing” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Lanzendorf und die von der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs. 1, § 9 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Lanzendorf und die von der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2003 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 3, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 9 und Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2004 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2005 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2004 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 3,, Paragraph 9,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2005 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Die von der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 6 Abs. 1 und 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2008 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 6, Absatz eins und 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Der Beitritt der Gemeinde Himberg sowie die von der Verbandsversammlung am 18. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 5, 6, 10, 13, 14 und Entfall des § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Himberg sowie die von der Verbandsversammlung am 18. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins, 2, 5, 6, 10, 13, 14 und Entfall des Paragraph 19,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 01.04.2026

In Kraft vom 01.01.2015 bis 01.04.2026
(1) Die von den Gemeinden Ebergassing, Maria-Lanzendorf und Zwölfaxing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen Ebergassing – Maria-Lanzendorf – Zwölfaxing” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Lanzendorf und die von der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs. 1, § 9 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2004 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2005 wirksam.

(4) Die von der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 6 Abs. 1 und 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Ebergassing, Maria-Lanzendorf und Zwölfaxing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen Ebergassing – Maria-Lanzendorf – Zwölfaxing” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Lanzendorf und die von der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs. 1, § 9 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Lanzendorf und die von der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2003 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 3, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 9 und Paragraph 10, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2004 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2005 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2004 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 3,, Paragraph 9,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2005 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Die von der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 6 Abs. 1 und 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2008 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 6, Absatz eins und 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Der Beitritt der Gemeinde Himberg sowie die von der Verbandsversammlung am 18. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 5, 6, 10, 13, 14 und Entfall des § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Himberg sowie die von der Verbandsversammlung am 18. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins, 2, 5, 6, 10, 13, 14 und Entfall des Paragraph 19,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.

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