§ 152 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Weinviertel Südost

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.06.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Gänserndorf und Weikendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Gänserndorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Obersiebenbrunn und die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 11 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Obersiebenbrunn und die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2002 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 11, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der Beitritt der Gemeinde Angern an der March und die von der Verbandsversammlung am 22. Juni 2004 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1, § 11 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2005 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Angern an der March und die von der Verbandsversammlung am 22. Juni 2004 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2005 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Der Beitritt der Gemeinden Marchegg und Leopoldsdorf im Marchfelde sowie die von der Verbandsversammlung am 28. August 2007 und am 17. Oktober 2007 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Marchegg und Leopoldsdorf im Marchfelde sowie die von der Verbandsversammlung am 28. August 2007 und am 17. Oktober 2007 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 11, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Der Beitritt der Gemeinde Untersiebenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 17. September 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1, § 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Untersiebenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 17. September 2013 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz 2 und Paragraph 13, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.
  6. (6)Absatz 6,Der Beitritt der Gemeinde Ebenthal sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2019 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Ebenthal sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 2018 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 11, Absatz 2,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2019 wirksam.
  7. (7)Absatz 7,Der Beitritt der Gemeinde Auersthal sowie die von der Verbandsversammlung am 26. März 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2020 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Auersthal sowie die von der Verbandsversammlung am 26. März 2019 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 11, Absatz 2,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2020 wirksam.
  8. (8)Absatz 8,Der Beitritt der Gemeinden Weiden an der March und Prottes sowie die von der Verbandsversammlung am 30. August 2022 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 3, 6 und 11) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2022 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Weiden an der March und Prottes sowie die von der Verbandsversammlung am 30. August 2022 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2, 3, 6 und 11) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2022 wirksam.
  9. (9)Absatz 9,Der Beitritt der Gemeinden Andlersdorf, Eckartsau, Haringsee, Lassee, Mannsdorf an der Donau und Orth an der Donau sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 16. März 2026 beschlossene Neufassung der Satzung werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung samt Namensänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 03.06.2026

In Kraft vom 15.12.2022 bis 03.06.2026
  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Gänserndorf und Weikendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Gänserndorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Obersiebenbrunn und die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 11 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Obersiebenbrunn und die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2002 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 11, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2003 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der Beitritt der Gemeinde Angern an der March und die von der Verbandsversammlung am 22. Juni 2004 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1, § 11 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2005 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Angern an der March und die von der Verbandsversammlung am 22. Juni 2004 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2005 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Der Beitritt der Gemeinden Marchegg und Leopoldsdorf im Marchfelde sowie die von der Verbandsversammlung am 28. August 2007 und am 17. Oktober 2007 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Marchegg und Leopoldsdorf im Marchfelde sowie die von der Verbandsversammlung am 28. August 2007 und am 17. Oktober 2007 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 11, Absatz 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Der Beitritt der Gemeinde Untersiebenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 17. September 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1, § 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Untersiebenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 17. September 2013 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz 2 und Paragraph 13, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.
  6. (6)Absatz 6,Der Beitritt der Gemeinde Ebenthal sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2019 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Ebenthal sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Oktober 2018 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 11, Absatz 2,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2019 wirksam.
  7. (7)Absatz 7,Der Beitritt der Gemeinde Auersthal sowie die von der Verbandsversammlung am 26. März 2019 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 2) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2020 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Auersthal sowie die von der Verbandsversammlung am 26. März 2019 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins und Paragraph 11, Absatz 2,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2020 wirksam.
  8. (8)Absatz 8,Der Beitritt der Gemeinden Weiden an der March und Prottes sowie die von der Verbandsversammlung am 30. August 2022 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 3, 6 und 11) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2022 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Weiden an der March und Prottes sowie die von der Verbandsversammlung am 30. August 2022 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2, 3, 6 und 11) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2022 wirksam.
  9. (9)Absatz 9,Der Beitritt der Gemeinden Andlersdorf, Eckartsau, Haringsee, Lassee, Mannsdorf an der Donau und Orth an der Donau sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 16. März 2026 beschlossene Neufassung der Satzung werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung samt Namensänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten