§ 163 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Waidhofen/Ybbstal

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2016 bis 31.12.9999

(1) Die von den Gemeinden Waidhofen an der Ybbs, Ybbsitz und Hollenstein an der Ybbs beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Waidhofen/Ybbstal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Opponitz und St. Georgen am Reith sowie die von der Verbandsversammlung am 26. März 2015 beschlossene Satzungsänderung (§ 2, § 3 Abs. 2, § 4, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2016 wirksam.

Stand vor dem 22.12.2016

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.12.2016

(1) Die von den Gemeinden Waidhofen an der Ybbs, Ybbsitz und Hollenstein an der Ybbs beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Waidhofen/Ybbstal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Opponitz und St. Georgen am Reith sowie die von der Verbandsversammlung am 26. März 2015 beschlossene Satzungsänderung (§ 2, § 3 Abs. 2, § 4, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2016 wirksam.

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