§ 165 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Ebenfurth und Eggendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindemusikschulverband der Leitha – Steinfeld – Gemeinden” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.Die von den Gemeinden Ebenfurth und Eggendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindemusikschulverband der Leitha – Steinfeld – Gemeinden” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Theresienfeld sowie die von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6, 10 und 20) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Theresienfeld sowie die von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 6, 10 und 20) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.
§ 165 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen.

Stand vor dem 10.08.2026

In Kraft vom 12.06.2025 bis 10.08.2026
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Ebenfurth und Eggendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindemusikschulverband der Leitha – Steinfeld – Gemeinden” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.Die von den Gemeinden Ebenfurth und Eggendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindemusikschulverband der Leitha – Steinfeld – Gemeinden” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Theresienfeld sowie die von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6, 10 und 20) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Theresienfeld sowie die von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 6, 10 und 20) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.
§ 165 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen.

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