§ 165 NÖ 1 GVV Gemeindemusikschulverband der Leitha-Steinfeld-Gemeinden

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.2025 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Ebenfurth und Eggendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindemusikschulverband der Leitha – Steinfeld – Gemeinden” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Ebenfurth und Eggendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindemusikschulverband der Leitha – Steinfeld – Gemeinden” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.Die von den Gemeinden Ebenfurth und Eggendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindemusikschulverband der Leitha – Steinfeld – Gemeinden” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Theresienfeld sowie die von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6, 10 und 20) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Theresienfeld sowie die von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 6, 10 und 20) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.

Stand vor dem 11.06.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 11.06.2025
Die von den Gemeinden Ebenfurth und Eggendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindemusikschulverband der Leitha – Steinfeld – Gemeinden” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Ebenfurth und Eggendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindemusikschulverband der Leitha – Steinfeld – Gemeinden” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.Die von den Gemeinden Ebenfurth und Eggendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindemusikschulverband der Leitha – Steinfeld – Gemeinden” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2007 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Theresienfeld sowie die von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6, 10 und 20) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Theresienfeld sowie die von der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 6, 10 und 20) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.

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