§ 176 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2026 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Ober-Grafendorf und St. Margarethen an der Sierning beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Ober-Grafendorf“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am§ 176 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen. Jänner 2015 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Bischofstetten sowie die von der Verbandsversammlung am 26. November 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2016 wirksam.

Stand vor dem 10.08.2026

In Kraft vom 23.12.2016 bis 10.08.2026
(1) Die von den Gemeinden Ober-Grafendorf und St. Margarethen an der Sierning beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Ober-Grafendorf“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am§ 176 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen. Jänner 2015 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Bischofstetten sowie die von der Verbandsversammlung am 26. November 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2016 wirksam.

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