§ 24 W-MVG In-Kraft-Treten

Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2014 bis 31.12.9999

Es tretenDieses Gesetz ist in seiner Stammfassung mit Ausnahme des § 21 Abs. 1 mit 1. Jänner 2005 in Kraft: getreten. § 21 Abs. 1 ist mit 14. Oktober 2004 in Kraft getreten.

1.

§ 21 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag,

2.

§§ 1 bis 20, § 21 Abs. 2 sowie §§ 22 und 23 mit 1. Jänner 2005.

Stand vor dem 29.10.2014

In Kraft vom 20.02.2008 bis 29.10.2014

Es tretenDieses Gesetz ist in seiner Stammfassung mit Ausnahme des § 21 Abs. 1 mit 1. Jänner 2005 in Kraft: getreten. § 21 Abs. 1 ist mit 14. Oktober 2004 in Kraft getreten.

1.

§ 21 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag,

2.

§§ 1 bis 20, § 21 Abs. 2 sowie §§ 22 und 23 mit 1. Jänner 2005.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten