§ 70a L-BG § 70a

Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 30.06.2027

Dieser Abschnitt ist nur auf Beamte anzuwenden, deren Dienstverhältnis zum Land vor dem 1. Jänner 2016 begonnen hat und die keine wirksame Erklärung gemäß § 44 LB-GG abgegeben haben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 30.06.2027

Dieser Abschnitt ist nur auf Beamte anzuwenden, deren Dienstverhältnis zum Land vor dem 1. Jänner 2016 begonnen hat und die keine wirksame Erklärung gemäß § 44 LB-GG abgegeben haben.

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