§ 39 Sbg. AWG (weggefallen)

Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2006 bis 31.12.9999
In- und Außerkrafttreten

§ 39

Sbg. AWG (1weggefallen) Dieses Gesetz tritt im Allgemeinen mit 1seit 01.03.2006 weggefallen. Juli 1999, die §§ 29 bis 32 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Gleichzeitig mit 1. Juli 1999 tritt das Salzburger Abfallgesetz 1991, LGBl Nr 65, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 87/1993 außer Kraft, dessen §§ 25 bis 28 jedoch mit 1. Jänner 2000.

(3) Verordnungen der Landesregierung dürfen bereits ab Kundmachung dieses Gesetzes erlassen, jedoch frühestens mit 1. Juli 1999 in Kraft gesetzt werden. Desgleichen können Verordnungen der Gemeinde auf Grund des § 30 vor dem 1. Jänner 2000 erlassen, jedoch frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden. Die auf Grund des Salzburger Abfallgesetzes 1991 erlassenen Verordnungen sind, soweit sie den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, bis längstens 1. Jänner 2000 an die neue Rechtslage anzupassen.

Stand vor dem 28.02.2006

In Kraft vom 01.07.1999 bis 28.02.2006
In- und Außerkrafttreten

§ 39

Sbg. AWG (1weggefallen) Dieses Gesetz tritt im Allgemeinen mit 1seit 01.03.2006 weggefallen. Juli 1999, die §§ 29 bis 32 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Gleichzeitig mit 1. Juli 1999 tritt das Salzburger Abfallgesetz 1991, LGBl Nr 65, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 87/1993 außer Kraft, dessen §§ 25 bis 28 jedoch mit 1. Jänner 2000.

(3) Verordnungen der Landesregierung dürfen bereits ab Kundmachung dieses Gesetzes erlassen, jedoch frühestens mit 1. Juli 1999 in Kraft gesetzt werden. Desgleichen können Verordnungen der Gemeinde auf Grund des § 30 vor dem 1. Jänner 2000 erlassen, jedoch frühestens mit diesem Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden. Die auf Grund des Salzburger Abfallgesetzes 1991 erlassenen Verordnungen sind, soweit sie den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, bis längstens 1. Jänner 2000 an die neue Rechtslage anzupassen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten