§ 2 Sbg. GÜV (weggefallen)

Salzburger Gesundheitsüberwachungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Salzburger Gesundheitsüberwachungs-Verordnung, LGBl Nr 66/2003§ 2 , außer Kraft.

(3) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 22/2016 treten mit 25Sbg. Februar 2016 in KraftGÜV seit 30.04.2021 weggefallen.

(4) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 10/2017 treten mit 9. Februar 2017 in Kraft.

(5) § 1 und § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 93/2020 treten mit 15. September 2020 in Kraft.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 15.09.2020 bis 30.04.2021
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Salzburger Gesundheitsüberwachungs-Verordnung, LGBl Nr 66/2003§ 2 , außer Kraft.

(3) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 22/2016 treten mit 25Sbg. Februar 2016 in KraftGÜV seit 30.04.2021 weggefallen.

(4) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 10/2017 treten mit 9. Februar 2017 in Kraft.

(5) § 1 und § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 93/2020 treten mit 15. September 2020 in Kraft.

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