§ 74 DO 1994 Entlassung

Dienstordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2025 bis 31.12.9999
§ 74.Paragraph 74,

Das Dienstverhältnis des Beamten des Dienst- oder Ruhestandes wird durch Entlassung aufgelöst

  1. 1.Ziffer einsdurch Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung;
  2. 2.Ziffer 2durch Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen, wenn
    1. a)Litera adie verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt,
    2. b)Litera bdie nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt oder,
    3. c)Litera cdie Verurteilung ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217 und 312a StGB erfolgt ist; oderdie Verurteilung ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den Paragraphen 92,, 201 bis 217 und 312a StGB erfolgt ist; oder
    4. d)Litera ddie Verurteilung nach dem Verbotsgesetz 1947 – VerbotsG, StGBl. Nr. 13/1945, erfolgt ist;
  3. 3.Ziffer 3durch eine Verfügung gemäß § 10 Abs. 4 dritter Satz.durch eine Verfügung gemäß Paragraph 10, Absatz 4, dritter Satz.

Stand vor dem 29.12.2025

In Kraft vom 01.01.2014 bis 29.12.2025
§ 74.Paragraph 74,

Das Dienstverhältnis des Beamten des Dienst- oder Ruhestandes wird durch Entlassung aufgelöst

  1. 1.Ziffer einsdurch Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung;
  2. 2.Ziffer 2durch Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen, wenn
    1. a)Litera adie verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt,
    2. b)Litera bdie nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt oder,
    3. c)Litera cdie Verurteilung ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217 und 312a StGB erfolgt ist; oderdie Verurteilung ausschließlich oder auch wegen eines Vorsatzdelikts gemäß den Paragraphen 92,, 201 bis 217 und 312a StGB erfolgt ist; oder
    4. d)Litera ddie Verurteilung nach dem Verbotsgesetz 1947 – VerbotsG, StGBl. Nr. 13/1945, erfolgt ist;
  3. 3.Ziffer 3durch eine Verfügung gemäß § 10 Abs. 4 dritter Satz.durch eine Verfügung gemäß Paragraph 10, Absatz 4, dritter Satz.

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