§ 4 K-LSG 2002

Kärntner Landessymbolegesetz (K-LSG 2002)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2003 bis 31.12.9999

§ 4

Aussehen

 

(1) Das Land Kärnten führt als Landeswappen das historische Wappen.

 

(2) Der Schild des Landeswappens ist von Gold und Rot gespalten; vorn sind drei schwarze, rotbezungte und gewaffnete Löwen übereinander, hinten ein silberner Balken. Der gekrönte Turnierhelm mit rot-goldenen Decken trägt zwei goldene Büffelhörner, die außen mit je fünf goldenen Stäbchen besteckt sind, von denen rechts je drei schwarze, links je drei rote Lindenblätter herabhängen.

 

(3) Die bildliche Darstellung des Kärntner Landeswappens enthält die Anlage 1 zu diesem Gesetz in Farb- und Schwarzdruck.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2003 bis 31.12.9999

§ 4

Aussehen

 

(1) Das Land Kärnten führt als Landeswappen das historische Wappen.

 

(2) Der Schild des Landeswappens ist von Gold und Rot gespalten; vorn sind drei schwarze, rotbezungte und gewaffnete Löwen übereinander, hinten ein silberner Balken. Der gekrönte Turnierhelm mit rot-goldenen Decken trägt zwei goldene Büffelhörner, die außen mit je fünf goldenen Stäbchen besteckt sind, von denen rechts je drei schwarze, links je drei rote Lindenblätter herabhängen.

 

(3) Die bildliche Darstellung des Kärntner Landeswappens enthält die Anlage 1 zu diesem Gesetz in Farb- und Schwarzdruck.

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