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Der Beamte, der (Die Beamtin, die)
1. | Bundespräsident(in), Mitglied der Bundesregierung, Staatssekretär(in), Präsident(in) des Rechnungshofs, Präsident(in) des Nationalrats, Obmann (Obfrau) eines Klubs des Nationalrats, | |||||||||
2. | Mitglied des Europäischen Parlaments oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, oder | |||||||||
3. |
| |||||||||
ist für die Dauer dieser Funktion unter Entfall der Bezüge außer Dienst zu stellen. | ||||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 64/2018) |
Der Beamte, der (Die Beamtin, die)
1. | Bundespräsident(in), Mitglied der Bundesregierung, Staatssekretär(in), Präsident(in) des Rechnungshofs, Präsident(in) des Nationalrats, Obmann (Obfrau) eines Klubs des Nationalrats, | |||||||||
2. | Mitglied des Europäischen Parlaments oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, oder | |||||||||
3. |
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ist für die Dauer dieser Funktion unter Entfall der Bezüge außer Dienst zu stellen. | ||||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 64/2018) |