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Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten
Art. II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.ArtikelArt. römisch II(LGBl Nr 2/2013)
bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten
Art. II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.ArtikelArt. römisch II(LGBl Nr 2/2013)
bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.