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12. Abschnitt
Pensionsrechtliche Bestimmungen für die Bürgermeister
und die sonstigen Mitglieder des Stadtsenates
der Landeshauptstadt Klagenfurt und der Stadt Villach
Die Bürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt und der Stadt Villach haben einen monatlichen Pensionsbeitrag sowie einen Pensionsbeitrag von jeder Sonderzahlung an die Landeshauptstadt Klagenfurt bzw. an die Stadt Villach zu leisten. Der Pensionsbeitrag beträgt 16 v. H. des Bezuges und der Sonderzahlungen.
12. Abschnitt
Pensionsrechtliche Bestimmungen für die Bürgermeister
und die sonstigen Mitglieder des Stadtsenates
der Landeshauptstadt Klagenfurt und der Stadt Villach
Die Bürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt und der Stadt Villach haben einen monatlichen Pensionsbeitrag sowie einen Pensionsbeitrag von jeder Sonderzahlung an die Landeshauptstadt Klagenfurt bzw. an die Stadt Villach zu leisten. Der Pensionsbeitrag beträgt 16 v. H. des Bezuges und der Sonderzahlungen.