Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Voraussetzungen
Bei der Anzeige gemäß § 1 hat die bzw. der eigenberechtigte Anzeigende folgende Dokumente beizulegen:
1. | den Nachweis ihrer bzw. seiner fachlichen Eignung; | |||||||||
2. | den Nachweis ihrer bzw. seiner Vertrauenswürdigkeit; | |||||||||
3. | die Mitteilung eines geeigneten Standorts oder der geeigneten Räumlichkeiten, in denen der Unterricht erteilt werden soll. |
Voraussetzungen
Bei der Anzeige gemäß § 1 hat die bzw. der eigenberechtigte Anzeigende folgende Dokumente beizulegen:
1. | den Nachweis ihrer bzw. seiner fachlichen Eignung; | |||||||||
2. | den Nachweis ihrer bzw. seiner Vertrauenswürdigkeit; | |||||||||
3. | die Mitteilung eines geeigneten Standorts oder der geeigneten Räumlichkeiten, in denen der Unterricht erteilt werden soll. |