Voraussetzungen
Bei der Anzeige gemäß § 1 hat die bzw. der eigenberechtigte Anzeigende folgende Dokumente beizulegen:
1. | den Nachweis ihrer bzw. seiner fachlichen Eignung; | |||||||||
2. | den Nachweis ihrer bzw. seiner Vertrauenswürdigkeit; | |||||||||
3. | die Mitteilung eines geeigneten Standorts oder der geeigneten Räumlichkeiten, in denen der Unterricht erteilt werden soll. |
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