Kärntner Musikschulgesetz 2012 (K-MSchG) Fundstelle

Kärntner Musikschulgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.12.9999

Kärntner Musikschulgesetz 2012 - K-MSchG 2012
StF: LGBl Nr 73/2012

Änderung

LGBl Nr 29/2015

§ 

1 Ziel des Gesetzes

§ 

2 Musikschulen, Musikschulkonzept und Musikschulplan

§ 

3 Lehraufgaben

§ 

4 Allgemeine Zugänglichkeit

§ 

5 Erteilung des Unterrichts

§

5a Slowenische Musikschule/Slovenska Glasbena šola

§ 

6 Lehrer, Schulleiter, Fachbereichsleiter und Fachgruppenleiter

§ 

7 Organisationsstatuten

§ 

8 Musikschulleiter-Konferenz

§ 

9 Finanzierung

§ 10

Personalaufwand

§ 11

Sachaufwand

§ 12

Schulgeld

§ 13

Eigener Wirkungsbereich

§ 14

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 15

Verweise

§ 16

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.12.9999

Kärntner Musikschulgesetz 2012 - K-MSchG 2012
StF: LGBl Nr 73/2012

Änderung

LGBl Nr 29/2015

§ 

1 Ziel des Gesetzes

§ 

2 Musikschulen, Musikschulkonzept und Musikschulplan

§ 

3 Lehraufgaben

§ 

4 Allgemeine Zugänglichkeit

§ 

5 Erteilung des Unterrichts

§

5a Slowenische Musikschule/Slovenska Glasbena šola

§ 

6 Lehrer, Schulleiter, Fachbereichsleiter und Fachgruppenleiter

§ 

7 Organisationsstatuten

§ 

8 Musikschulleiter-Konferenz

§ 

9 Finanzierung

§ 10

Personalaufwand

§ 11

Sachaufwand

§ 12

Schulgeld

§ 13

Eigener Wirkungsbereich

§ 14

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 15

Verweise

§ 16

Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

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