§ 5 Oö. BMSV (weggefallen)

Oö. Mindestsicherungsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Für Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 4 Z 1 und 2 § 5 Oö. BMSG sind der Lebensunterhalt und der Wohnbedarf direkt zu leistenBMSV seit 31.12.2019 weggefallen. Bei Bezug von Pflegegeld ist dieses bis auf einen Betrag von 10 % der Stufe 3 zusätzlich als Kostenbeitrag für die in der Einrichtung geleistete Betreuung und Hilfe zu leisten.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.10.2011 bis 31.12.2019
Für Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 4 Z 1 und 2 § 5 Oö. BMSG sind der Lebensunterhalt und der Wohnbedarf direkt zu leistenBMSV seit 31.12.2019 weggefallen. Bei Bezug von Pflegegeld ist dieses bis auf einen Betrag von 10 % der Stufe 3 zusätzlich als Kostenbeitrag für die in der Einrichtung geleistete Betreuung und Hilfe zu leisten.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten