§ 54 Oö. BMSG (weggefallen)

Oö. Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

(2) Die §§ 9§ 54 , 10 und 17 sowie 36 bis 42 treten rückwirkend mit 1. September 2010 in Kraft. § 50 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Vor der Kundmachung dieses Landesgesetzes anhängig gemachten Verfahren gemäß § 41 sind auf der Grundlage des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2008, abzuschließenBMSG seit 31.12.2019 weggefallen.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gemeinsam mit diesem Landesgesetz in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.10.2011 bis 31.12.2019
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

(2) Die §§ 9§ 54 , 10 und 17 sowie 36 bis 42 treten rückwirkend mit 1. September 2010 in Kraft. § 50 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Vor der Kundmachung dieses Landesgesetzes anhängig gemachten Verfahren gemäß § 41 sind auf der Grundlage des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 41/2008, abzuschließenBMSG seit 31.12.2019 weggefallen.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gemeinsam mit diesem Landesgesetz in Kraft.

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