Anl. 1 K-KMG (

Kärntner Kundmachungsgesetz - K-KMG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.06.2013 bis 31.12.9999

(1) Die Artikel II und III dieses Gesetzes treten, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, am 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Abweichend von Abs. 2 tritt Artikel II Z 3 an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

 

Artikel II

(1) Art. I Z 1 (2. Abschnitt) dieses Gesetzes tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes treten an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.06.2013 bis 31.12.9999

(1) Die Artikel II und III dieses Gesetzes treten, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, am 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Abweichend von Abs. 2 tritt Artikel II Z 3 an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

 

Artikel II

(1) Art. I Z 1 (2. Abschnitt) dieses Gesetzes tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.

(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes treten an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

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