Parteienförderungsgesetz (V-PFG) Fundstelle

Parteienförderungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999

Gesetz über die Förderung der Parteien im Landtag und deren Transparenz sowie über die Förderung der Landtagsfraktionen

StF: LGBl.Nr. 52/2012LGBl.Nr. 2/2013

Änderung

LGBl.Nr. 2/2013LGBl.Nr. 44/2013

LGBl.Nr. 44/2013LGBl.Nr. 69/2022

1. Abschnitt: Regelungsgegenstand, Begriffe

§ 1

1a. Abschnitt: Beschränkung der Wahlwerbung bei Landtagswahlen

§ 1a Betragsgrenze und Wahlwerbungsbericht

§ 1b Zeitliche Begrenzung

§ 1c Begrenzung der Wahlplakate und digitalen Wahlwerbeanlagen

§ 1d Überwachung

2. Abschnitt: Parteienförderung

§ 2 Anspruch auf Parteienförderung

§ 3 Ausmaß der Förderung, Zweckbindung

§ 4 Antragstellung, Verfahren und Auszahlung

§ 5 Änderungen aus Anlass einer Landtagswahl

§ 6 Änderungen während der Landtagsperiode

3. Abschnitt: Fraktionenförderung

§ 7 Finanzielle Förderung, Ausmaß und Zweckbindung

§ 8 Klubräumlichkeiten

§ 9 Verfahren und Auszahlung

4. Abschnitt: Offenlegung und Kontrolle

§ 10 Rechenschaftspflicht der Parteien

§ 10a Rechenschaftsbericht

§ 10b Anlagen zum Rechenschaftsbericht

§ 10c Prüfung der Parteien

§ 11 Prüfung der Landtagsfraktionen

§ 12 Rückzahlung

§ 12a Landes-Parteien-Transparenz-Senat

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 13 Verweise

§ 14 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 69/2022

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2022

Gesetz über die Förderung der Parteien im Landtag und deren Transparenz sowie über die Förderung der Landtagsfraktionen

StF: LGBl.Nr. 52/2012LGBl.Nr. 2/2013

Änderung

LGBl.Nr. 2/2013LGBl.Nr. 44/2013

LGBl.Nr. 44/2013LGBl.Nr. 69/2022

1. Abschnitt: Regelungsgegenstand, Begriffe

§ 1

1a. Abschnitt: Beschränkung der Wahlwerbung bei Landtagswahlen

§ 1a Betragsgrenze und Wahlwerbungsbericht

§ 1b Zeitliche Begrenzung

§ 1c Begrenzung der Wahlplakate und digitalen Wahlwerbeanlagen

§ 1d Überwachung

2. Abschnitt: Parteienförderung

§ 2 Anspruch auf Parteienförderung

§ 3 Ausmaß der Förderung, Zweckbindung

§ 4 Antragstellung, Verfahren und Auszahlung

§ 5 Änderungen aus Anlass einer Landtagswahl

§ 6 Änderungen während der Landtagsperiode

3. Abschnitt: Fraktionenförderung

§ 7 Finanzielle Förderung, Ausmaß und Zweckbindung

§ 8 Klubräumlichkeiten

§ 9 Verfahren und Auszahlung

4. Abschnitt: Offenlegung und Kontrolle

§ 10 Rechenschaftspflicht der Parteien

§ 10a Rechenschaftsbericht

§ 10b Anlagen zum Rechenschaftsbericht

§ 10c Prüfung der Parteien

§ 11 Prüfung der Landtagsfraktionen

§ 12 Rückzahlung

§ 12a Landes-Parteien-Transparenz-Senat

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 13 Verweise

§ 14 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 69/2022

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten