§ 6 Vbg. SLA

Statut des Vorarlberger Landesarchivs

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999

Für die Anfertigung von Kopien, Abschriften, Auszügen und für sonstige Dienstleistungen kann das Landesarchiv einen angemessenen Kostenersatz verlangen. Die Höhe des Kostenersatzes wird von der Landesarchivarin oder vomder Landesarchivar festgesetztkann die Abteilungsleiterinnen, Abteilungsleiter und durch Aushang im Landesarchiv veröffentlichtsonstige geeignete Bedienstete schriftlich mit der selbständigen Erledigung von Aufgaben beauftragen.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 01.09.2008 bis 30.06.2016

Für die Anfertigung von Kopien, Abschriften, Auszügen und für sonstige Dienstleistungen kann das Landesarchiv einen angemessenen Kostenersatz verlangen. Die Höhe des Kostenersatzes wird von der Landesarchivarin oder vomder Landesarchivar festgesetztkann die Abteilungsleiterinnen, Abteilungsleiter und durch Aushang im Landesarchiv veröffentlichtsonstige geeignete Bedienstete schriftlich mit der selbständigen Erledigung von Aufgaben beauftragen.

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