§ 30 Bgld. CM Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Bgld. Camping- und Mobilheimplatzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2004 bis 31.12.9999

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde (§§ 5 Abs. 2§§ 7 Abs. 1 , 7 Abs. 1und 5, 18 und 28) sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Stand vor dem 28.01.2004

In Kraft vom 01.03.1983 bis 28.01.2004

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde (§§ 5 Abs. 2§§ 7 Abs. 1 , 7 Abs. 1und 5, 18 und 28) sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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