Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung (Bgld. LPG) Fundstelle

Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.03.1987 bis 31.12.9999

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. November 1969 über die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für die Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen, für die Landeslehrer für Berufsschulen und für die Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung)

StF: LGBl. Nr. 49/1969 LGBl. Nr. 49/1969

Änderung

LGBl. Nr. 22/1987

LGBl. Nr. 37/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Abschnittes I, insbesondere der §§ 7, 13 Abs. 5, 22 Abs. 7 und 42 lit. e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 284/1971 wird verordnet:

Stand vor dem 18.03.1987

In Kraft vom 13.12.1969 bis 18.03.1987

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. November 1969 über die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für die Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen, für die Landeslehrer für Berufsschulen und für die Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung)

StF: LGBl. Nr. 49/1969 LGBl. Nr. 49/1969

Änderung

LGBl. Nr. 22/1987

LGBl. Nr. 37/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Abschnittes I, insbesondere der §§ 7, 13 Abs. 5, 22 Abs. 7 und 42 lit. e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 284/1971 wird verordnet:

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