Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung (Bgld. LPG) Fundstelle

Bgld. LPG - Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. November 1969 über die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für die Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen, für die Landeslehrer für Berufsschulen und für die Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung)

StF: LGBl. Nr. 49/1969

Änderung

LGBl. Nr. 22/1987

LGBl. Nr. 37/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Abschnittes I, insbesondere der §§ 7, 13 Abs. 5, 22 Abs. 7 und 42 lit. e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 284/1971 wird verordnet:

In Kraft seit 19.03.1987 bis 31.12.9999
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