§ 1 WVAF Festlegung von Rechtsträgern

Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.07.2015 bis 31.12.9999

Rechtsträger im Sinne des § 2 des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl. für Wien Nr. 36/2013, sind:

1.

der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds

2.

die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien

3.

der WOHNFONDS WIEN Fonds zur Beratungfür Wohnbau und Betreuung von ZuwanderernStadterneuerung

4.

der Wiener Tourismusverband

5.

der Fonds Soziales Wien

6.

das Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien

7.

die Museen der Stadt Wien

8.

der Filmfonds Wien

9.

der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

10.

die Landwirtschaftskammer für Wien

11.

der Wiener Gesundheitsfonds

Stand vor dem 22.07.2015

In Kraft vom 01.01.2014 bis 22.07.2015

Rechtsträger im Sinne des § 2 des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl. für Wien Nr. 36/2013, sind:

1.

der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds

2.

die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien

3.

der WOHNFONDS WIEN Fonds zur Beratungfür Wohnbau und Betreuung von ZuwanderernStadterneuerung

4.

der Wiener Tourismusverband

5.

der Fonds Soziales Wien

6.

das Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien

7.

die Museen der Stadt Wien

8.

der Filmfonds Wien

9.

der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

10.

die Landwirtschaftskammer für Wien

11.

der Wiener Gesundheitsfonds

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten