§ 1 WVAF Festlegung von Rechtsträgern

Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.07.2015 bis 31.12.9999
§ 1.Paragraph eins,

Rechtsträger im Sinne des § 2 des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl. für Wien Nr. 36/2013, sind: Rechtsträger im Sinne des Paragraph 2, des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl. für Wien Nr. 36/2013, sind:

  1. 1.Ziffer einsder Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
  2. 2.Ziffer 2die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien
  3. 3.Ziffer 3der WOHNFONDS WIEN Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung
  4. 4.Ziffer 4der Wiener Tourismusverband
  5. 5.Ziffer 5der Fonds Soziales Wien
  6. 6.Ziffer 6das Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien
  7. 7.Ziffer 7die Museen der Stadt Wien
  8. 8.Ziffer 8der Filmfonds Wien
  9. 9.Ziffer 9der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
  10. 10.Ziffer 10die Landwirtschaftskammer für Wien
  11. 11.Ziffer 11der Wiener Gesundheitsfonds
  12. 12.Ziffer 12der Mobilitätsfonds Wien

1.

der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds

2.

die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien

3.

der WOHNFONDS WIEN Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung

4.

der Wiener Tourismusverband

5.

der Fonds Soziales Wien

6.

das Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien

7.

die Museen der Stadt Wien

8.

der Filmfonds Wien

9.

der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

10.

die Landwirtschaftskammer für Wien

11.

der Wiener Gesundheitsfonds

Stand vor dem 17.04.2025

In Kraft vom 21.11.2020 bis 17.04.2025
§ 1.Paragraph eins,

Rechtsträger im Sinne des § 2 des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl. für Wien Nr. 36/2013, sind: Rechtsträger im Sinne des Paragraph 2, des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl. für Wien Nr. 36/2013, sind:

  1. 1.Ziffer einsder Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
  2. 2.Ziffer 2die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien
  3. 3.Ziffer 3der WOHNFONDS WIEN Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung
  4. 4.Ziffer 4der Wiener Tourismusverband
  5. 5.Ziffer 5der Fonds Soziales Wien
  6. 6.Ziffer 6das Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien
  7. 7.Ziffer 7die Museen der Stadt Wien
  8. 8.Ziffer 8der Filmfonds Wien
  9. 9.Ziffer 9der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
  10. 10.Ziffer 10die Landwirtschaftskammer für Wien
  11. 11.Ziffer 11der Wiener Gesundheitsfonds
  12. 12.Ziffer 12der Mobilitätsfonds Wien

1.

der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds

2.

die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien

3.

der WOHNFONDS WIEN Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung

4.

der Wiener Tourismusverband

5.

der Fonds Soziales Wien

6.

das Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien

7.

die Museen der Stadt Wien

8.

der Filmfonds Wien

9.

der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

10.

die Landwirtschaftskammer für Wien

11.

der Wiener Gesundheitsfonds

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