§ 8 T-LWG Übergangsbestimmung

Landeswappengesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Die bis zum In-Kraft-TretenInkrafttreten dieses Gesetzes erteilten Bewilligungen zur Führung und Verwendung des Landeswappens gelten als Rechte im Sinn des § 4 Abs. 1.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 26.07.2006 bis 31.12.2018

Die bis zum In-Kraft-TretenInkrafttreten dieses Gesetzes erteilten Bewilligungen zur Führung und Verwendung des Landeswappens gelten als Rechte im Sinn des § 4 Abs. 1.

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