Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretenes dieses Gesetzes bestehenden Berechtigungen gelten als Berechtigungen im Sinne dieses Gesetzes weiter.
(3) § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 und § 13 Z 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretenes dieses Gesetzes bestehenden Berechtigungen gelten als Berechtigungen im Sinne dieses Gesetzes weiter.
(3) § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 und § 13 Z 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.