§ 5 Oö. LFBAG 1991 (weggefallen)

Oö. Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.11.2025 bis 31.12.9999
II§ 5 . HAUPTSTÜCK

Grundsätze der Berufsausbildung

§ 5

Ausbildungsziel

Die Berufsausbildung hat eine umfassende berufliche Bildung und im jeweiligen Ausbildungsgebiet die für die Ausübung einer Tätigkeit als Facharbeiter bzwLFBAG 1991 seit 27.11.2025 weggefallen. als Meister notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, darunter auch der Umwelt- und Landschaftspflege, zu vermitteln. Die Berufsausbildung erfolgt freiwillig.

Stand vor dem 27.11.2025

In Kraft vom 01.09.1991 bis 27.11.2025
II§ 5 . HAUPTSTÜCK

Grundsätze der Berufsausbildung

§ 5

Ausbildungsziel

Die Berufsausbildung hat eine umfassende berufliche Bildung und im jeweiligen Ausbildungsgebiet die für die Ausübung einer Tätigkeit als Facharbeiter bzwLFBAG 1991 seit 27.11.2025 weggefallen. als Meister notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, darunter auch der Umwelt- und Landschaftspflege, zu vermitteln. Die Berufsausbildung erfolgt freiwillig.

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