§ 3 Bgld. PG-K In-Kraft-Treten

Burgenländisches Personalzuweisungsgesetz-Krankenanstalten

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.11.2015 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(2) Der Titel und §§ 1, 2, 2a und 2b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2009 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(3) § 2a Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 54/2015 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 05.11.2015

In Kraft vom 01.01.2009 bis 05.11.2015

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(2) Der Titel und §§ 1, 2, 2a und 2b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2009 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(3) § 2a Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 54/2015 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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