§ 3 Bgld. PG-K In-Kraft-Treten

Bgld. PG-K - Burgenländisches Personalzuweisungsgesetz-Krankenanstalten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(2) Der Titel und §§ 1, 2, 2a und 2b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 10/2009 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(3) § 2a Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 54/2015 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

In Kraft seit 06.11.2015 bis 31.12.9999
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