Burgenländisches Personalzuweisungsgesetz-Krankenanstalten (Bgld. PG-K) Fundstelle

Bgld. PG-K - Burgenländisches Personalzuweisungsgesetz-Krankenanstalten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024

Gesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten im Krankenanstaltenbereich (Burgenländisches Personalzuweisungsgesetz-Krankenanstalten - Bgld. PG-K)

StF: LGBl. Nr. 1/1993 (XVI. Gp. RV 212 AB 226)

Änderung

LGBl. Nr. 10/2009 (XIX. Gp. RV 913 AB 957)

LGBl. Nr. 54/2015 (XXI. Gp. RV 81 AB 100)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.01.1993 bis 31.12.9999
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