§ 50 W-PVG

Wiener Personalvertretungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2021 bis 31.12.9999

(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. JännerJuni 2021 geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 31.08.2021

In Kraft vom 01.01.1900 bis 31.08.2021

(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. JännerJuni 2021 geltenden Fassung anzuwenden.

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