Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024
(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Juni 2021 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.09.2021 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 50 W-PVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 50 W-PVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 50 W-PVG