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Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:
1. | § 20 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgestz LGBl. Nr. 25/1997; | |||||||||
2. | § 12 des Eisenstädter Stadrechts, LGBl. Nr. 38/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 7/1996; | |||||||||
3. | § 12 des Ruster Stadtrechts, LGBl. Nr. 39/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 8/1996. |
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:
1. | § 20 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgestz LGBl. Nr. 25/1997; | |||||||||
2. | § 12 des Eisenstädter Stadrechts, LGBl. Nr. 38/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 7/1996; | |||||||||
3. | § 12 des Ruster Stadtrechts, LGBl. Nr. 39/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 8/1996. |