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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Regelungsgegenstand dieser Verordnung sind im Wesentlichen:
1. | Wohnheime für geistig behinderte Menschen, | |||||||||
2. | Wohnheime für schwerstbehinderte Menschen, | |||||||||
3. | Wohnheime für psychisch kranke Menschen, | |||||||||
4. | Wohnheime für suchtkranke Menschen, | |||||||||
5. | Tagesheime für geistig behinderte Menschen, | |||||||||
6. | Tagesheime für schwerstbehinderte Menschen, | |||||||||
7. | Tagesheime für psychisch kranke Menschen, | |||||||||
8. | Tagesheime für suchtkranke Menschen. |
Regelungsgegenstand dieser Verordnung sind im Wesentlichen:
1. | Wohnheime für geistig behinderte Menschen, | |||||||||
2. | Wohnheime für schwerstbehinderte Menschen, | |||||||||
3. | Wohnheime für psychisch kranke Menschen, | |||||||||
4. | Wohnheime für suchtkranke Menschen, | |||||||||
5. | Tagesheime für geistig behinderte Menschen, | |||||||||
6. | Tagesheime für schwerstbehinderte Menschen, | |||||||||
7. | Tagesheime für psychisch kranke Menschen, | |||||||||
8. | Tagesheime für suchtkranke Menschen. |