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Legende:
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(2) Der Feuerlösch- und Katastrophenschutzbereitschaft ist ein Lotsen- und Nachrichtenzug (§ 7), der hier die Bezeichnung Kommandozug führt, sowie eine Versorgungseinheit angegliedertOö. Der Feuerlösch- und Katastrophenschutzbereitschaft sind bei Bedarf die erforderlichen Sonderfahrzeuge angegliedertFAP seit 13.07.2026 weggefallen.
(2) Der Feuerlösch- und Katastrophenschutzbereitschaft ist ein Lotsen- und Nachrichtenzug (§ 7), der hier die Bezeichnung Kommandozug führt, sowie eine Versorgungseinheit angegliedertOö. Der Feuerlösch- und Katastrophenschutzbereitschaft sind bei Bedarf die erforderlichen Sonderfahrzeuge angegliedertFAP seit 13.07.2026 weggefallen.