§ 35 Bgld. G-PVWO Inkrafttreten

Burgenländische Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2016 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 2 und § 11 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 16/2016 treten mit 1. März 2016 in Kraft.

Stand vor dem 29.02.2016

In Kraft vom 01.06.2000 bis 29.02.2016

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 2 und § 11 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 16/2016 treten mit 1. März 2016 in Kraft.

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