§ 92 I-VBG Eigener Wirkungsbereich

Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz - I-VBG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2019 bis 31.12.9999

Die der Stadt Innsbruck nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Stand vor dem 31.08.2019

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.08.2019

Die der Stadt Innsbruck nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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