Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die folgenden Bestimmungen des 3. Abschnittes gelten nicht:
a) | § 37 (Monatsentgelt, Zulagen), | |||||||||
b) | §§ 39 bis 42 (Entlohnungsgruppen und Monatsentgelt der Entlohnungsschemata I und II), | |||||||||
c) | §§ 43 und 44 (Vorrückung und Vorrückungsstichtag), | |||||||||
d) | § 45 (Überstellung), | |||||||||
e) | §§ 46 (Verwaltungsdienstzulage, Pflegedienstzulage, Funktions-Ausbildungszulage) und 47 (Besondere Zulage zum Monatsentgelt), | |||||||||
f) | § 52 Abs. 1 lit. b, | |||||||||
g) | § 54 (Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan) | |||||||||
h) | ||||||||||
i) | ||||||||||
j) | ||||||||||
k) | ||||||||||
l) | ||||||||||
Die folgenden Bestimmungen des 3. Abschnittes gelten nicht:
a) | § 37 (Monatsentgelt, Zulagen), | |||||||||
b) | §§ 39 bis 42 (Entlohnungsgruppen und Monatsentgelt der Entlohnungsschemata I und II), | |||||||||
c) | §§ 43 und 44 (Vorrückung und Vorrückungsstichtag), | |||||||||
d) | § 45 (Überstellung), | |||||||||
e) | §§ 46 (Verwaltungsdienstzulage, Pflegedienstzulage, Funktions-Ausbildungszulage) und 47 (Besondere Zulage zum Monatsentgelt), | |||||||||
f) | § 52 Abs. 1 lit. b, | |||||||||
g) | § 54 (Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan) | |||||||||
h) | ||||||||||
i) | ||||||||||
j) | ||||||||||
k) | ||||||||||
l) | ||||||||||