Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2024
in der Entlohnungsgruppe
Entlohnungsstufe
Euro
p1 bis p5, e, d, c, b
1 bis 20
185,4
a
1 bis 7
185,4
a
ab 8
235,7
(2) Vertragsbediensteten, die in einer Krankenanstalt Tätigkeiten im Sinn des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, des MTD-Gesetzes, des MTF-SHD-G, des MABG oder des Hebammengesetzes ausüben, gebührt für die Dauer dieser Verwendung eine Pflegedienstzulage. Sie beträgt monatlich
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.2022
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