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Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 durch Art. I Z. 17 der Novelleentfällt; LGBl. für Wien Nr. 11/1987 aufgehobenvom 3. März 1987.entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 1987, vom 3. März 1987.
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 durch Art. I Z. 17 der Novelleentfällt; LGBl. für Wien Nr. 11/1987 aufgehobenvom 3. März 1987.entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 1987, vom 3. März 1987.