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Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 durch Art. I Z. 17 der Novelle LGBl. für Wien Nr. 11/1987 aufgehoben.
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 durch Art. I Z. 17 der Novelle LGBl. für Wien Nr. 11/1987 aufgehoben.