§ 31 TGHKG 2013 (weggefallen)

Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 – TGHKG 2013, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.07.2022 bis 31.12.9999
(1) Das Typenschild ist sichtbar, gut lesbar und dauerhaft am Brenner und am Kessel oder, wenn dies nicht möglich ist, an einem sonstigen Bauteil der Kleinfeuerung anzubringen§ 31 TGHKG 2013 seit 14.07.2022 weggefallen.

(2) Das Typenschild hat jedenfalls zu enthalten:

a)

den Namen und den Firmensitz des Herstellers,

b)

die Type und die Handelsbezeichnung, unter der die Kleinfeuerung oder der wesentliche Bauteil vertrieben wird,

c)

die Herstellernummer und das Baujahr,

d)

die Nennwärmeleistung und den Wärmeleistungsbereich,

e)

die Brennstoffwärmeleistung bei Nennwärmeleistung,

f)

die zulässigen Brennstoffarten,

g)

den zulässigen Betriebsdruck des Wärmeträgers in bar,

h)

die zulässige Betriebstemperatur des Wärmeträgers in Grad Celsius,

i)

den Elektroanschluss (V, Hz, A) und die Leistungsaufnahme (W),

j)

bei händisch beschickten Kleinfeuerungen gegebenenfalls den Hinweis, dass die Kleinfeuerung nur mit einem Pufferspeicher betrieben werden darf.

Stand vor dem 14.07.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 14.07.2022
(1) Das Typenschild ist sichtbar, gut lesbar und dauerhaft am Brenner und am Kessel oder, wenn dies nicht möglich ist, an einem sonstigen Bauteil der Kleinfeuerung anzubringen§ 31 TGHKG 2013 seit 14.07.2022 weggefallen.

(2) Das Typenschild hat jedenfalls zu enthalten:

a)

den Namen und den Firmensitz des Herstellers,

b)

die Type und die Handelsbezeichnung, unter der die Kleinfeuerung oder der wesentliche Bauteil vertrieben wird,

c)

die Herstellernummer und das Baujahr,

d)

die Nennwärmeleistung und den Wärmeleistungsbereich,

e)

die Brennstoffwärmeleistung bei Nennwärmeleistung,

f)

die zulässigen Brennstoffarten,

g)

den zulässigen Betriebsdruck des Wärmeträgers in bar,

h)

die zulässige Betriebstemperatur des Wärmeträgers in Grad Celsius,

i)

den Elektroanschluss (V, Hz, A) und die Leistungsaufnahme (W),

j)

bei händisch beschickten Kleinfeuerungen gegebenenfalls den Hinweis, dass die Kleinfeuerung nur mit einem Pufferspeicher betrieben werden darf.

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