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Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gleichbehandlungskommission, die (der) Gleichbehandlungsbeauftragte, die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten sowie die Kontaktfrauen haben über alle ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere über personenbezogene Daten, Verschwiegenheit zu bewahren. Sie sind weiters zur Verschwiegenheit über alle Mitteilungen von Lehrerinnen und Lehrern oder Bewerberinnen und Bewerbern verpflichtet, deren vertrauliche Behandlung von diesen gewünscht wird. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach der Beendigung ihrer jeweiligen Tätigkeit und nach der Beendigung des Dienstverhältnisses fort.
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gleichbehandlungskommission, die (der) Gleichbehandlungsbeauftragte, die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten sowie die Kontaktfrauen haben über alle ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere über personenbezogene Daten, Verschwiegenheit zu bewahren. Sie sind weiters zur Verschwiegenheit über alle Mitteilungen von Lehrerinnen und Lehrern oder Bewerberinnen und Bewerbern verpflichtet, deren vertrauliche Behandlung von diesen gewünscht wird. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach der Beendigung ihrer jeweiligen Tätigkeit und nach der Beendigung des Dienstverhältnisses fort.