Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
(2) Wer als Verfügungsberechtigte oder Verfügungsberechtigter
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
(3) Wer als Eigentümerin oder Eigentümer entgegen § 6 Abs. 3 § 14 Ablagerungen aus Räumen, ausgenommen aus Wohn- und Betriebsräumen von anderen Verfügungsberechtigten, nicht entfernt oder nicht dafür sorgt, dass die Ablagerungen bis zu ihrer Abfuhr gefahrlos verwahrt werden, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern nicht ein mit strafgerichtlicher Strafe zu ahndender Tatbestand vorliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafenBgld.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
(2) Wer als Verfügungsberechtigte oder Verfügungsberechtigter
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
(3) Wer als Eigentümerin oder Eigentümer entgegen § 6 Abs. 3 § 14 Ablagerungen aus Räumen, ausgenommen aus Wohn- und Betriebsräumen von anderen Verfügungsberechtigten, nicht entfernt oder nicht dafür sorgt, dass die Ablagerungen bis zu ihrer Abfuhr gefahrlos verwahrt werden, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern nicht ein mit strafgerichtlicher Strafe zu ahndender Tatbestand vorliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafenBgld.